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§ X Nachverhandlung der Konfigurator-Preise
Die Parteien vereinbaren, dass die im kostenfreien Budget-Konfigurator ermittelten Preise vorläufig sind und auf allgemeinen Annahmen basieren. Die genauen Kosten können erst nach Erstellung der Fundament- und Gebäudestatik sowie Bodengutachten festgelegt werden.
Nach Abschluss der Ingenieurarbeiten behalten sich beide Parteien das Recht vor, die Preise neu zu verhandeln. Eine Nachverhandlungsklausel wird eingesetzt, um die tatsächlichen Kosten zu berücksichtigen. Diese Klausel ermöglicht es, den Preis anzupassen, oder vom Werkvertrag zurückzutreten.
Sollte der Kunde vom Werkvertrag zurücktreten, erhält er alle vorhandenen Ingenieurunterlagen wie Pläne, Statiken und Bodengutachten zu dem vorher festgesetzten Preis in digitaler Form.